Private Arbeitsvermittlung
Vertragsgegenstand
Die private Arbeitsvermittlung (PAV) ist als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit zu sehen. Sie ist die gewerbsmäßige Besetzung offener Stellenangebote durch Privatunternehmen, mit Hilfe der Vermittlungsgutscheine (VGS). Das Ziel ist eine zuvor arbeitslose Person aus dem Leistungsbezug (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II / Hartz 4) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu führen.
Der Arbeitsuchende beauftragt den oben genannten Vermittler mit seiner Arbeitsvermittlung. Dabei handelt es sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit, sondern um die Vermittlung des Arbeitsuchenden an einen neuen Arbeitgeber zur Schließung eines Arbeitsvertrages. Hierbei wirkt der Arbeitsuchende nach besten Kräften mit.
Zur Vermittlungstätigkeit gehören zum Beispiel: Individuelle Beratung, Erfassung und Aufbereitung persönlicher Daten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen usw., Bewerbungsgesprächvorbereitung u.ä.
Standorte für die Private Arbeitsvermittlung:
| Stadionstr. 2a D-76437 Rastatt Telefon: 0 72 22 - 40 59 59 6 Mobil: 0172 54 68 455 |
